Stand: 01.03.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten als Vereinbarung für Dienstleistungen zwischen der Creative Agentcy (im Folgenden „Creative Agentcy “ genannt) und deren Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), gemeinsam „die Parteien“.

1. Geltungsbereich

1.1 Allen Vertragsabschlüssen liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Auftraggeber erklärt sich durch die Auftragserteilung mit den Bedingungen dieser AGB einverstanden.
1.3 Die jeweils gültigen Preislisten und individuellen Nutzungsvereinbarungen sind Teil des Vertrages. Die Auftragserteilung muss nicht schriftlich erfolgen.

2. Urheberrecht, Nutzungsrechte

2.1 Jeder an Creative Agentcy erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Die Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Creative Agentcy weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
2.3 Creative Agentcy überträgt dem Auftraggeber die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
2.4 Creative Agentcy hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber in branchenübli- cher Weise genannt zu werden. Ist eine Nennung als Urheber branchen- oder Werkunüblich entfällt die Nennung als Urheber. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Creative Agentcy zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
2.5 Vorschläge des Auftraggebers, dessen Mitarbeiter, Angestellte oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen außerdem kein Miturheberrecht.

3. Vergütung

3.1 Entwürfe, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnisse und Werkleistungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundla- ge der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Angebotspreises von Creative Agentcy, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
3.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Creative Agentcy für den Auftraggeber erbringt, sind Kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit der Vergütung

4.1 Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Anzahlung von 50% wird fällig bei Unterschrift, sobald Meilensteine festgelegt wurden, wird bei erreichen des zweiten Meilensteins eine Teilvergütung von 30%, nach Abnahme der Texte eine Teilvergütung von 10% und nach Fertigstellung erfolgt die Zahlung der restlichen 10%. Sind keine Meilensteine festgelegt worden, dann erfolgt nach der Abnahme der Texte 40% und bei Fertigstellung erfolgt die Zahlung der restlichen 10%.
4.2 Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Bei Kalender mäßig bestimmter Fälligkeit tritt Verzug bereits mit Fälligkeitseintritt ein. Sofern nicht ein höherer Verzugsschaden von Creative Agentcy nachgewiesen wird, sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4.3 Monatliche Entgelte sind bis zum jeweils 10. Tag des Kalendermonats für den Monat, in dem die Leistungen erbracht werden, zahlbar.
4.4 Mediabudgets (z.B. für Google Ads, Facebook Ads) sind monatlich, vor Beginn bzw. Fortsetzung der Maßnahme fällig.

5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste gesondert berechnet.
5.2 Creative Agentcy ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber wird über Art und Umfang der Fremdleistungen vorab informiert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Creative Agentcy eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Creative Agentcy abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Creative Agentcy im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.5 Reisekosten und Speisen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6.2 Creative Agentcy ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Creative Agentcy dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Creative Agentcy geändert werden.

7. Korrektur, Produktüberwachung und Belegmuster

7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Creative Agentcy Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Creative Agentcy 1 bis 5 einwand- freie ungefaltete Belege unentgeltlich. Creative Agentcy ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Creative Agentcy verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Creative Agentcy haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Creative Agentcy nur bei Verletzung Vertrags wesentlicher Pflichten sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Creative Agentcy auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Creative Agentcy gilt.
8.3 Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist.
8.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen, Reinzeichnungen, Arbeitsergebnissen und Werkleistungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Creative Agentcy geltend zu machen.
8.5 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Creative Agentcy nicht.
8.6 Für Dienstleistungen von Creative Agentcy, die die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver beinhalten, gilt nachfolgende Einschränkung. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt Creative Agentcy keine Haftung.
8.7 Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten/Drucksachen selbst. Die Daten und Inhalte des Auftraggebers stellen keine Meinungsäußerung von Creative Agentcy dar. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Creative Agentcy übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Hierunter fallen insbesondere pornographisches Material, extremistische politische Inhalte, sowie Musik- und Videodaten. Creative Agentcy ist berechtigt bei Verstößen Seitens des Auftraggebers, den laufenden Vertrag fristlos zu kündigen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber. Alle bei Creative Agentcy in Auftrag gegebenen Seiteninhalte (insbesondere Grafik- und Bildcollagen, sowie grafische Benutzerführungen) verletzen keine Rechte Dritter und sind für die Verwendung durch Creative Agentcy freigegeben. Eine weitere Verwendung dieser Daten über die Internetseite/Drucksache des Auftraggebers hinaus, seitens des Auftraggebers oder Dritter ist nicht gestattet.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstleri- schen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Creative Agentcy behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Creative Agentcy eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Creative Agentcy auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Creative Agentcy übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Creative Agentcy von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Sonstiges


10.1 Creative Agentcy ist – wenn nicht anders vereinbart wurde – berechtigt, einen Hinweis auf der Internetseite des Auftraggebers zu platzieren und diesen mit einem Link zur Creative Agentcy Website zu versehen. Der Auftraggeber erlaubt Creative Agentcy das Anzeigen von dessen Internetseite auf der Homepage von Creative Agentcy.
10.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

11. Schlussbestimmungen

Sitz von Creative Agentcy in Calbe.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Creative Agentcy ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit er sich für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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